Häufig gestellte Fragen

Wer kann mit machen?

Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im Bereich der Denkmalpflege tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse und Ausbildungen sind nicht erforderlich. Die Schulpflicht muss allerdings erfüllt sein. Die Art des Schulabschlusses spielt dabei keine Rolle und du solltest zwischen 16 – 26 Jahre sein.

Wie alt muss ich sein?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Denkmalpflege kann in der Regel zwischen dem vollendeten 16. und 26. Lebensjahr geleistet werden.

Ist das FSJ in der Denkmalpflege eine qualifizierte Ausbildung?

Das FSJ in der Denkmalpflege ist nicht mit einer Ausbildung gleichzusetzen, es bietet aber die Möglichkeit, die Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz sinnvoll zu nutzen. Nach Einzelfallprüfung kann es auf eine handwerkliche Ausbildung, oder als Praktikum für bestimmte Studiengänge angerechnet werden. Nach Abschluss des FSJ in der Denkmalpflege wird ein qualifiziertes Abschlusszeugnis ausgestellt.

Entstehen mir Kosten?

Das FSJ Denkmalpflege ist kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung an.

Wer betreut mich? Wer leitet mich an der Einsatzstelle an.

In den Jugendbauhütten sind die Jugendbauhüttenleiter für die pädagogische Betreuung der Freiwilligen zuständig. Für die fachliche Anleitung und Betreuung in den Einsatzstellen sind Fachkräfte vor Ort verantwortlich.

Was geschieht, wenn ich AGL II – Empfänger bin?

FSJ-Bezüge werden diesbezüglich als Einkommen angerechnet und vom ALG II abgezogen.

Wie lange ist meine wöchentliche Arbeitszeit?

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die tatsächliche Arbeitszeit richtet sich nach den Vorgaben der einzelnen Einsatzstellen. Der Besuch der Seminare gilt als Arbeitszeit.

Bin ich rentenversichert?

Ja! Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.